Entwürfe
Arbeitsblätter und deren Beiblätter werden in der Regel zunächst als „Entwurf mit Einspruchsfrist“ der Fachöffentlichkeit vorgelegt. Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel drei Monate nach Veröffentlichung. Jeder kann zu einem Entwurf innerhalb der Einspruchsfrist schriftlich Zustimmungen, Einsprüche, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge mit Begründung bei der DVGW-Hauptgeschäftsstelle einreichen.
DVGW-Arbeitsblätter
Die DVGW-Arbeitsblätter beschreiben Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen. Basierend auf dem aktuellen Entwicklungsstand, welcher sich in der Praxis bewährt hat und von führenden Fachleuten empfohlen wird.
Bei sachlichen Änderungen und Ergänzungen einzelner Abschnitte von Arbeitsblättern können diese in Form eines Beiblattes fortgeschrieben werden.
DVGW-Merkblätter
Auch die DVGW-Merkblätter beschreiben Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen. Basierend auf dem aktuellen Entwicklungsstand, welcher von zuständigen Fachgremien als geeignet angesehen und empfohlen wird.
DIN-Normen
Normen des DIN (eingeschlossen Normen, die Ergebnisse europäischer oder internationaler Normung umsetzen), die im Verantwortungsbereich des DIN-DVGW-Gemeinschaftsfachbereiches Trinkwasser oder des DIN-Normenausschusses Gastechnik stehen, werden automatisch in das DVGW-Regelwerk einbezogen.
Sonstige Normen des DIN sowie gleichwertige Regeln anderer technisch-wissenschaftlicher Regelsetzer, können auf Antrag eines Technischen Komitees in das DVGW-Regelwerk einbezogen werden.
Erläuternde Dokumente
Hierzu zählen u. a. Kommentare, Informationen, Musterbetriebshandbücher, Formularsammlungen, Praxisbeispiele.